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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen  von Dehn Consulting

 

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen DEHN CONSULTING (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Sie gelten nur für den Auftrag, für den sie getroffen wurden. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir sie nicht ausdrücklich zurückweisen.

 

§ 2 Auftragsumfang und -ausführung
Die Verträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber sind Dienstverträge. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schulden wir nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Unsere Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.

 

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Unsere Vergütung ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Rechnungsbetrags bei uns, bei Überweisung das Datum der Wertstellung. Gerät der Klient in Zahlungsverzug, behalten wir uns vor, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (8 % p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unbenommen. Die Zurückbehaltung unseres Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

§ 4 Geheimhaltung
Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich zur gegenseitigen Geheimhaltung aller geschäftlichen Informationen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Hilfspersonen und Dritte.

 

§ 5 Mitwirkung Dritter
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung des Vertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns aufgrund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

 

§ 6 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Der Auftraggeber darf das geistige Eigentum des Auftragnehmers nicht über den vereinbarten Umfang hinaus verwenden. Bei fehlender Nutzungsvereinbarung beschränkt sich das Nutzungsrecht des Kunden auf den spezifischen Auftragsbereich. Nach Vertragsende sind dem Auftragnehmer nicht gestattete Unterlagen herauszugeben.

 

§ 7 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
Die Haftung des Auftragnehmers für Schadensersatz ist eingeschränkt. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Organe, Vertreter und Angestellten des Auftragnehmers nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten, garantierte Beschaffenheitsmerkmale sowie Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Wir sichern zu, dass wir gegen Schadensfälle im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit in angemessenem Umfang versichert sind. Ein etwaiger Schadensersatz ist daher in der Höhe auf die Versicherungsleistung beschränkt.
 
Diese Regeln gelten auch, wenn wir für einen Erfüllungsgehilfen oder einen sonstigen Beauftragten haften.
 

  1. Im Falle einer mangelbehafteten Leistung sind wir zur Nachbesserung berechtigt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte zu.

  2. Die im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhobenen und bekannt gewordenen Daten werden nur zur Durchführung des Vertrages, zu steuerlichen Zwecken und in anonymisierter Form zu statistischen Zwecken gespeichert.

  3. Änderungen des Vertrages, insbesondere die Vereinbarung zusätzlicher Leistungen, sollen schriftlich vereinbart werden.

  4. Für den Vertrag und seine Durchführung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort sind an unserem Geschäftssitz.

 

§ 8 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Zur erfolgreichen Durchführung unserer Tätigkeit benötigen wir die uneingeschränkte Mitwirkung der Mitarbeiter des Auftraggebers im vereinbarten Umfang. Diese Mitwirkung umfasst insbesondere die rechtzeitige Ausführung der vereinbarten Mitwirkungshandlungen, die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel und Unterlagen sowie sonstige Unterstützung auf Kosten des Auftraggebers. Wird ein Projekt in Phasen durchgeführt, die aufeinander aufbauen, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf unseren Wunsch kurzfristig die abgeschlossene Phase zu prüfen und zu billigen, um uns die reibungslose Weiterarbeit zu ermöglichen. 14 Tage nachdem der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Abschluss einer Projektphase oder eines Projekts schriftlich angezeigt hat, gilt die abgeschlossene Phase oder das Projekt als vom Auftraggeber geprüft und gebilligt, sofern nicht zuvor der Auftraggeber mögliche Einwände uns gegenüber schriftlich geltend gemacht hat.
Der Auftraggeber stellt alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten.

 

§ 9 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

 

§ 10 Stornierung
Der Auftraggeber hat das Recht, den Auftrag vor Beginn der Dienstleistung zu stornieren. Bei einer Stornierung behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, bereits erbrachte Leistungen in Rechnung zu stellen und gegebenenfalls eine Stornierungsgebühr zu erheben. Die Höhe der Stornierungsgebühr richtet sich nach dem bereits erbrachten Leistungsumfang und den damit verbundenen Kosten.

 

Stornierung vor Projektbeginn:
Bis zu 30 Tage vor Projektbeginn: Keine Stornierungsgebühren
29 bis 15 Tage vor Projektbeginn: 25% des vereinbarten Projektbudgets
14 bis 7 Tage vor Projektbeginn: 50% des vereinbarten Projektbudgets
Weniger als 7 Tage vor Projektbeginn: 100% des vereinbarten Projektbudgets

 

Stornierung während des laufenden Projekts:
Stornierung während der ersten 25% der Projektlaufzeit: 50% des restlichen Projektbudgets
Stornierung während der nächsten 25% der Projektlaufzeit: 75% des restlichen Projektbudgets
Stornierung während der letzten 50% der Projektlaufzeit: 100% des restlichen Projektbudgets

 

§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, soweit gesetzlich zulässig.

 

Diese AGB sind ab dem 01.06.2023 gültig.
 

  • §8 Absatz 2 Partnerschaftsgesetz

  • Die Beschränkung der Haftung auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung ist unter der Voraussetzung zulässig, dass die Deckungssumme die typischerweise zu erwartenden Risiken abdeckt. Sollte das nicht der Fall sein, ist die Klausel nichtig.

  • Eine Regelung darüber, wie eventuell nachträglich vereinbarte zusätzliche Leistungen zu vergüten sind, ist in den vorstehenden AGB nicht enthalten. Das ist aus der Sicht der Auftragnehmer nicht notwendig. Sie sind nach § 316 BGB berechtigt, eine nicht vertraglich geregelte Vergütung einseitig festzulegen.

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